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Die regelmäßige Wartung von Aufzugs­schacht­ent­rauch­ungen ist unver­meidlich

Die Aufgabe von Aufzugsschacht­entrauchungen ist die schnelle und effektive Entrauchung von Aufzügen im Brandfall. Um ihre dauerhaftes Funktionieren sicherzustellen, sind regelmäßige Wartungsintervalle und Instandsetzungen unvermeidlich. Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten drohen dem Bauherren oder Gebäudebetreiber zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Vorschriften hierzu sind: DIN 57833, DIN 18232 und DIN 31051 - sowie die VdS/ CEA-Richtlinie 4020 der VdS Schadenverhütung.

Wartung von Aufzugsschachtentrauchungen

Die DIN 57833 Teil 1 gebietet die technische Wartung der Aufzugsschachtentrauchungen in regelmäßigen Abständen nach Angaben des Herstellers - mindestens jedoch einmal im Jahr. Die DIN 18232 Teil 2, Kapitel 10.2 unterstreicht die Wichtigkeit einer fachmännisch ausgeführten Wartung und Instandhaltung von Aufzugsschachtentrauchungen. Hier steht ausdrücklich: Nur qualifizierte Fachfirmen sind zur Durchführung berechtigt.

Wartung durch unser qualifiziertes Fachpersonal

Die Wartung einer Aufzugsschachtentrauchungen umfasst die Überprüfung und Wartung aller Teile sowie eine schnellstmögliche Instandsetzung funktionsuntüchtiger Komponenten. Bei einem Austausch von Bauteilen ist auf die Systemverträglichkeit der Anbauteile zu achten. Es dürfen nur Ersatzteile mit Kompatibilitätskennzeichen oder Originalteile eingesetzt werden. Um die Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen ist die sachgerechte Montage eine Grundbedingung. Hierfür sind qualifizierte Mitarbeiter unabdingbare Vorraussetzung.

Damit vorgeschriebene Wartungstermine einhaltbar und Funktionsstörungen rechtzeitig bemerkt werden können, bietet wir unseren Kunden Wartungsverträge an. Durch die vertragliche Grundlage bleiben die jährlichen Wartungskosten kalkulierbar.

Wartungsvertrag für Aufzugsschachtentrauchungen mit Kündigungsfrist von nur 3 Monaten!

Wir von SCEL-SYSTEMS möchten unsere Kunden durch Qualität und nicht durch Knebelverträge an uns binden. Deshalb gehen wir den ungewöhnlichen Weg einer Kündigungsfrist bei Wartungsverträgen für Aufzugsschachtentrauchungen von nur 3 Monaten.

Hierfür führen wir die Wartung durch: