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Durchsturzsicherungen

Einführung und Neuerung der DIN 4422:2017-01 (Durchsturzsicherheit bei Lichtkuppeln und Lichtbändern)

30 % aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Abstürze. Hierbei sind nicht nur die Abstürze vom Dachrand zu nennen, sondern vor allem auch die Durchstürze durch Tageslichtelemente oder Be- und Entlüftungselemente. Die Betreiber der Gebäude oder Arbeitsstätten sind in der Haftung, falls sich bei den Arbeiten auf dem Dach oder an den Lichtelementen ein Absturz ereignet.

Lichtkuppeln und Lichtbändern kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese oft Bestandteil einer RWA-Anlage sind, und somit einer regelmäßigen Prüfung und Wartung bedürfen. Dächer sind in diesem Fall nicht nur Verkehrswege sondern sie gelten als Arbeitsstätten. Hier greifen somit zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung und die Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1).

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass RWA-Anlagen jetzt ausnahmslos gegen Durchsturz gesichert sein müssen (RWA-Anlagen wurden aus dem Katalog kurzfristiger Arbeiten entfernt).

Mit Inkrafttreten der aktualisierten DIN 4426:2017-01 zum 1. Juni 2017 gelten nun eindeutige Sicherheitsmaßnahmen auf dem Dach. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Verkehrsweg oder eine Arbeitsstätte handelt.

Die Einführung und Neuerungen der DIN 4426:2017-01 besagen Folgendes:

Aus betriebstechnischen Gründen ist es nicht immer möglich eine Absturzsicherung in Form eines Gitters an Lichtkuppeln oder -bändern anzubringen. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Durchsturz ergriffen werden ist in einer Rangfolge nach der ASR A2.1 festgelegt:

  1. Absturzsicherung (Umwehrungen oder Abdeckungen)
  2. Auffangeinrichtungen (Schutznetze): Diese müssen vorhanden sein, wenn sich aus betriebstechnischen Gründen keine Absturzsicherungen anbringen lassen.
  3. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Diese sind nur in Verbindung mit geeigneten Rettungsmaßnahmen zulässig. Diese werden eingesetzt, wenn sich keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen verwenden lassen.

Wir von SCEL-SYSTEMS Sicherheitstechnik verfügen über die erforderliche Sachkunde, die wir bei der Jet-Gruppe erworben haben, und rüsten herstellerunabhängig Ihre Lichtkuppeln und Lichtbänder mit den entsprechenden technischen Maßnahmen nach, welche die Durchsturzsicherheit gewährleisten. Dabei halten wir uns an das unten aufgeführte Prüfverfahren der Jet-Gruppe welches die folgenden 5 Prozessschritte beinhaltet:

  1. Gefährdungsbeurteilung objektiv und herstellerunabhängig
  2. Tragfähigkeitsbeurteilung (Verfahren wurde zum Patent angemeldet)
  3. Installation/Nachrüstung
  4. Technische Abnahme
  5. Dokumentation

Unsere Vorgehensweise nach den 5 Prozessschritten sichert Sie als Kunde rechtlich entsprechend ab. Es macht für Sie die ergriffenen Maßnahmen nachvollziehbar, und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Durchsturzsicherungen eingehalten werden.

Wir garantieren bei der Nachrüstung eine erstklassige handwerklichen Qualität, und verwenden nur die Produkte der Jet-Gruppe, die folgenden Ansprüchen genügen:

Unsere Leistungen auf einen Blick