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Unternehmen haftet für von Mitarbeitern mitgebrachte Elektrogeräte

Unternehmer haften für privat mitgebrachte Elektrogeräte

Werden privat von den Mitarbeitern in die Firma mitgebrachte Elektrogeräte dort eingesetzt, und sind diese für die Entstehung eines Brandes ursächlich, so steht der Unternehmer in der Verantwortung. Dieser rechtliche Sachverhalt ist den meisten Arbeitsstättenbetreibern oft nicht bewusst. Gerade von elektrischen Geräten, wie Wasserkochern, Kaffeemaschinen oder Heizlüftern geht eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr aus, handelt es sich bei den von zuhause mitgebrachten Geräten oft um alte, teils beschädigte Geräte ohne entsprechende TÜV- oder GS-Prüfzeichen. Kurzschlüsse und Schwelbrände können die Folge sein. Es ist zu raten, den Mitarbeitern das Mitbringen von eigenen Geräten zu untersagen und statt dessen als Unternehmen selbst die gewünschten Geräte aufzustellen. Nur so sind die entsprechende Qualität der Elektrogeräte und deren richtiger Standort gewährleistet.

Bedingungen, die den Ausbruch eines Brandes begünstigen

Folgende Bedingungen begünstigen den Ausbruch eines Brandes an einem Elektrogerät:

Arbeitgeber in der Prüfpflicht

Erlaubt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Mitbringen eigener Elektrogeräte, so ist er über das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, diese Geräte vor dem ersten Einsatz hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Deshalb müssen die Arbeitnehmer dzu verpflichtet werden, ihre Geräte anzumelden. Zudem muss eine Bestandsliste aller Geräte geführt und permanent aktualisiert werden.

Richtiger Ort und Benutzung der Elektrogeräte

Elektrogeräte dürfen nur an geeigneten Orten platziert werden. Dies ist gilt es zu beachten:

Unsere Empfehlung für Arbeitgeber

Das Mitbringen eigener Elektrogeräte der Mitarbeiter stellt doch eine erhebliche Gefahrenquelle für das Unternehmen dar. Es ist daher sicherlich anzuraten, sämtliche Geräte von Firmenseite den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Qualität, Prüfung, Wartung und der geeignete Aufstellungsort sind somit gewährleistet.

Unsere Leistungen auf einen Blick