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Rechtliche Hinweise von SCEL-SCEL-SYSTEMS zum Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragter

Gesetzliche Bestimmungen

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) verlangt für den betrieblichen Brandschutzbeauftragten eine fachbezogene Ausbildung die 64 Unterrichtseinheiten umfasst. Hierbei werden die grundlegenden brandschutzrelevanten Themen vermittelt.

Die Länder-Bauverordnungen empfehlen die Vorhaltung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten und schreiben dies teilweise sogar vor. So muss es zum Beispiel in Hochhäusern ab einer Höhe von 130m einen stets anwesenden und erreichbaren Verantwortlichen geben. Die Industriebaurichtlinie fordert ab einer Geschossfläche von 5.000 qm einen Brandschutzbeauftragten. § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetz verlangt: „Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.“

Der betriebliche Brandschutzbeauftragte muss schriftlich vom Arbeitgeber mit Aushang am schwarzen Brett bestellt werden. Teilweise wird der Brandschutzbeauftragte von Feuerversicherungen in den Versicherungsverträgen ausdrücklich vorgeschrieben. Im Gegenzug gewähren manche Versicherer im Falle der Bestellung und Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten Rabatte auf die Versicherungsprämien.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

- Betriebliche Brandschutzkontrolle
- Brandschutzunterweisung
- Mitarbeiterinformation zum Thema Brandschutz
- Erstellen der Brandschutzordnung
- Entwurf der Alarmpläne
- Definition der Brandschutzmaßnahmen
- Meldung der Mängel im Brandschutz
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
- Brandschutzübungen organisieren und durchführen
- Ermittlung von Brandgefahren
- Brandrisikoanalysen

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragter

Für eine Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzbeauftragten wird keine besondere Vorbildung verlangt. Die vfdb-Richtlinie nennt unverbindlich einen Ausbildungsumfang von 64 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.

Ausbildungsinhalte:
- Baulicher Brandschutz
- Brandgefahren und Brandrisiken
- Technischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre
- Brandbekämpfung
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
- Praktische Übung an Feuerlöscheinrichtungen
- Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich)

Es gibt die verschiedensten Anbieter die zum Brandschutzbeauftragten ausbilden. Bei Interesse nennen wir Ihnen gerne gute Adressen!

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